Die Bewohnbarkeitsanforderungen gehören zu den entscheidenden Kriterien bei der Wahl einer Wohnung. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben, damit eine Immobilie als Wohnraum anerkannt werden kann. Wer im Immobiliensektor tätig ist, sollte sie daher unbedingt kennen.
Heute lebt rund die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten – mit erheblichen Folgen für die Umwelt. Luftverschmutzung, Lärm- und Lichtbelastung, Gedränge, Überbevölkerung … Diese Probleme, die aus der eingeschränkten Bewohnbarkeit der Städte entstehen, betreffen uns alle und wirken sich natürlich auch auf das Wohnen aus.
Die Mindestanforderungen, unter denen eine Wohnung rechtlich als bewohnbar gilt, sind streng geregelt. Zu beachten ist außerdem, dass die Anforderungen je nach Autonomer Gemeinschaft unterschiedlich sind, denn die Vorschriften zur Bewohnbarkeit werden auf regionaler Ebene festgelegt. Wenn Sie dabei Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gern an unser Team von Architekten in Málaga.
Wie die Bewohnbarkeit bestimmt wird
Die Bewohnbarkeit ergibt sich aus der Fähigkeit eines Raumes, die menschlichen Bedürfnisse im Zusammenspiel mit seiner Umgebung zu erfüllen – unter Berücksichtigung von Faktoren wie Komfort, Sicherheit und Funktionalität. Das Konzept bewertet, wie sich unterschiedliche räumliche Maßstäbe, von der einzelnen Wohnung bis zur ganzen Region, so gestalten lassen, dass optimale Lebensbedingungen entstehen. Dabei fließen physische, soziale und ökologische Aspekte ein, die das menschliche Wohlbefinden und ein nachhaltiges Miteinander mit der Umwelt fördern.
Als Architekten in Málaga wissen wir, wie wertvoll die Zeit unserer Kunden ist. Deshalb übernehmen wir die Gesamtabwicklung jedes Einfamilienhausprojekts: Entwurf, Planung, Steuerung und Überwachung der einzelnen Bauphasen sowie die erforderlichen Behördenverfahren.
Die Mindestanforderungen an die Bewohnbarkeit laut Vorschriften
Für die Bewohnbarkeit einer Wohnung werden verschiedene Bewohnbarkeitsanforderungen geprüft, die in den Formularen für die entsprechende Bescheinigung angegeben werden – ob für ein Mehrfamilienhaus oder ein Einfamilienhaus. Dies sind die wichtigsten Anforderungen:
Raumprogramm.
Jede Wohnung besteht mindestens aus einem Bad, einem Schlafzimmer und einem weiteren Raum. Als Apartmentwohnung gilt eine Wohnung, die aus einem Badezimmer und einem Raum für alle übrigen Funktionen besteht.
Raumaufteilung.
Die Zimmer müssen abgeschlossene, voneinander unabhängige Räume sein. Schlafzimmer oder Badezimmer dürfen nicht als zwingender Durchgang zu einem anderen Raum dienen. Nur in Wohnungen mit einem einzigen Zimmer darf das Schlafzimmer der zwingende Durchgang zum Badezimmer sein. Diese Regel gilt einheitlich in allen Autonomen Gemeinschaften.
Flächen.
Diese Anforderung unterscheidet sich je nach Autonomer Gemeinschaft. Die Mindestnutzfläche einer Wohnung liegt zwischen 30 und 36 Quadratmetern (je nach Region). Häufig gibt es eine Ausnahme: die Apartmentwohnung, die (etwa in der Region Valencia) 24 Quadratmeter groß sein darf. Die gemeinschaftlich genutzten Räume (Wohnzimmer, Küche) müssen zusammen zwischen 17 und 20 Quadratmeter umfassen – auch dies ist je nach Autonomer Gemeinschaft unterschiedlich geregelt.
Fassade.
Auch sie muss bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Bewohnbarkeitsanforderungen erfüllen. Die Wohnung muss über eine nach außen offene Fassade mit Fenstern verfügen, die Tageslicht und Belüftung ermöglichen.
Zugänglichkeit.
Die Türen zu den Innenräumen der Wohnung müssen mindestens 0,70 Meter breit und 2 Meter hoch sein. Erstreckt sich die Wohnung über zwei Geschosse, muss der Zugang zu den einzelnen Räumen gut begehbar sein. Außerdem müssen Treppen mindestens 0,90 Meter breit sein und ein Geländer mit einer Mindesthöhe von ebenfalls 0,90 Metern haben.
Tageslicht und natürliche Belüftung.
Alle abgeschlossenen Räume, einschließlich der gemeinschaftlich genutzten Räume, müssen direkt von außen natürlich belichtet und belüftet werden. Dies geschieht über Fenster, deren Fläche mindestens 1/8 der Nutzfläche des jeweiligen Raumes beträgt.
Stauraum.
Die Zimmer müssen außerdem über Stauraum (also Schränke) mit bestimmten Mindestmaßen verfügen: 0,60 Meter Tiefe, 2,20 Meter Höhe und 1 Meter Länge.
Badezimmer.
Wohnungen mit 3 Zimmern benötigen ein Bad mit WC, Duschwanne oder Badewanne und Waschbecken. Ab 4 Zimmern sind zwei Badezimmer vorgeschrieben.
Wäschetrockenplatz.
Es muss ein Bereich mit ausreichenden Abmessungen und angemessener Belüftung zum Trocknen der Wäsche vorhanden sein. Eine Ausnahme gilt nur, wenn dies aufgrund kommunaler Verordnungen nicht möglich ist.
Ausstattung, Technik, Infrastruktur.
Selbstverständlich müssen Wohnungen über Warm- und Kaltwasser, Abwasserableitung sowie elektrische Anlagen und Stromversorgung verfügen. Hinzu kommen ein Rauchabzug, Abflüsse, ein elektrischer Türöffner sowie Zugang zu Telekommunikationsdiensten wie Internet und Telefon.
Die Bewohnbarkeitsanforderungen sind somit unverzichtbar für menschenwürdiges Wohnen. Wir wissen, dass das Verfahren mühsam und kompliziert sein kann – mit einem Architekturbüro in Málaga an Ihrer Seite wird es deutlich einfacher.
Wir von Klic Arquitectos in Málaga hoffen, dass Ihnen dieser Beitrag gefallen hat. Lesen Sie auch unseren Artikel über ein nachhaltiges Haus.

