Wenn Sie in Andalusien nach Grundstücken zum Kaufen oder Bauen suchen, sind Sie wahrscheinlich auf die Klassifizierung «nicht erschließbares Bauland» gestoßen und haben sich gefragt, was sie bedeutet und ob darauf gebaut werden darf.
Die drei Bodenarten in Spanien
Das spanische Baurecht teilt Grundstücke in drei Kategorien: Baureifes Land (bereits ins Stadtgefüge integriert, mit Erschließung; direkt bebaubar), Bauerwartungsland (kann künftig durch einen Teilbebauungsplan baureif werden; bis dahin sehr eingeschränkte Bebauung) und Nicht erschließbares Land (SNU) (vom Erschließungsprozess ausgenommen zum Schutz von Umwelt, Landschaft oder natürlichen Ressourcen).
Darf man auf nicht erschlossenem Land bauen?
Ja, aber mit vielen Auflagen. In Andalusien erlauben die LOUA und die kommunalen Generalpläne bestimmte Bebauungen im SNU unter strengen Bedingungen: landwirtschaftliches Wohnhaus mit aktivem Betrieb, Nutzungen im öffentlichen Interesse (Landhotels, Zeltplätze, Sportanlagen) sowie Sanierungen bestehender Gebäude nach den Vorgaben des Bebauungsplans.
Allgemeines SNU vs. SNU mit besonderem Schutz
Allgemeines SNU: moderate Einschränkungen. Ländliche Nutzungen und ländlicher Tourismus können unter Auflagen genehmigt werden. SNU mit besonderem Schutz: höchstes Restriktionsniveau (Naturparks, Natura 2000, historische oder landwirtschaftliche Zonen). Nahezu keine neue Bebauung ist möglich.
Die AFO als Lösung für bereits bestehende Gebäude
Existiert ein Bau auf nicht erschlossenem Land, der vor mehr als 6 Jahren ohne Genehmigung errichtet wurde, kann er über das Verfahren Asimilado Fuera de Ordenación (AFO) legalisiert werden. Dieses Verfahren verleiht ihm einen Duldungsstatus, der die Eintragung ins Grundbuch, Beleihung und Verkauf ermöglicht. Klic Arquitectos hat über 40 AFO-Verfahren in Andalusien abgewickelt.

