Die Teilung eines städtischen Grundstücks gehört zu den häufigsten Anfragen bei Klic Arquitectos. Eigentümer, die eine große Parzelle aufteilen wollen, Familien, die eine Erbschaft trennen möchten, Investoren, die den Wert eines Baugrunds maximieren: Alle müssen die vom Gesetz geforderten Mindestflächen kennen.
Die Grundregel: Sie hängt vom PGOU der jeweiligen Gemeinde ab
Es gibt keine landesweit einheitliche Vorschrift für die Mindestparzelle. Jede Gemeinde legt sie in ihrem Generalbebauungsplan (PGOU) fest. In Andalusien sind folgende Werte üblich: extensives Wohnbauland (freistehendes Einfamilienhaus): 500–1.000 m² je entstehender Parzelle; intensives Wohnbauland (Reihenhäuser, Blöcke): 200–400 m² je entstehender Parzelle.
Mindestflächen in den wichtigsten Gemeinden der Costa del Sol
- Málaga-Stadt: 500 m² (extensiv) / 150–200 m² (intensiv)
- Marbella: 600–1.000 m² je nach Zone (Goldene Meile: 1.500 m²)
- Mijas: 500 m² (Bauland) / 1.000–2.500 m² (baureifes Land)
- Estepona: 500 m² (Einfamilienhaus) / 200 m² (Mehrfamilienhaus)
- Fuengirola: 200–300 m² (hohe Dichte)
Der Teilungsprozess Schritt für Schritt
1. Vorherige städtebauliche Anfrage: Fordern Sie bei der Gemeinde den städtebaulichen Ausweis (cédula urbanística) an, um zu bestätigen, dass die Parzelle die Mindestmaße erfüllt. 2. Beauftragung des Architekten: Der Architekt erstellt das Teilungsprojekt mit den Grenzplänen. 3. Kommunale Genehmigung: Sie wird mit dem Technischen Projekt bei der Gemeinde beantragt (Frist: 1–6 Monate). 4. Notarielle Urkunde: Mit der Genehmigung beurkundet der Notar die Teilung. 5. Grundbuch: Eintragung der neuen Grundstücke mit eigenen Katasterreferenzen.
Was passiert, wenn das Grundstück eine Unregelmäßigkeit aufweist?
Weist eines der Bauwerke auf dem Grundstück eine irreguläre Historie auf (Erweiterungen ohne Genehmigung), kann vor der Teilung ein AFO-Verfahren (Asimilado Fuera de Ordenación) nötig sein. Klic Arquitectos wickelt beide Verfahren koordiniert ab und hat über 40 AFO-Fälle in Andalusien gelöst.

